Philosophie
Wir sind alle "etwas anders".
Sie als Mensch mit Ihrer ganz einzigartigen "der etwas anderen" Geschichte.
Ich mit meiner individuellen "der etwas anderen" Herangehensweise, bei der es neben der strafrechtlichen Bewertung immer auch um mögliche Ursachen und mögliche Folgen/Konsequenzen der Tat geht.
Sowohl bei den Ursachen, als auch bei den möglichen Folgen spielen neben juristischen immer auch psychologische, zeitliche, finanzielle, emotionale und andere persönliche Aspekte eine Rolle.
Sie als Mensch stehen im Mittelpunkt meiner Arbeit.
Zur Person
Christina Maria Breuer geb. 1964, verheiratet.
Rechtsanwältin seit 1994.
Fachanwältin für Strafrecht seit 2000.
Hintergrund meiner Arbeit als Strafverteidigerin ist die achtsame Zusammenarbeit mit und das Interesse am Menschen.
Warum verhalten sich Menschen, wie sie sich verhalten?
Mein Interesse gilt deshalb seit dem Studium nicht nur der Rechtswissenschaft sondern auch den Entwicklungen in Psychologie, Philosophie, neuen Entdeckungen in der Hirnforschung, der Poesie u.a. .
Es macht mir Freude, das Einzigartige am Leben eines Menschen, seine Gefühle, seine möglichen Beweggründe und seine Stationen zu benennen.
Arbeitsweise
In unserem ersten persönlichen Gespräch - vor der Entscheidung ob wir zusammenarbeiten - erkläre ich Ihnen meine Arbeitsweise/Philosophie und informiere Sie über die voraussichtlich entstehenden Kosten.
Wir entscheiden dann, ob eine Zusammenarbeit zwischen uns möglich und sinnvoll ist.
Ich begleite/unterstütze Sie in allen Stationen eines Strafverfahrens. Daneben kann es sinnvoll sein weitere Kompetenzen von Ärzten, Therapeuten oder Steuerberatern mit einzubinden.
Ziel ist es, dass Sie mit meiner Unterstützung Ihr ganz persönliches Ziel bestimmen und wir gemeinsam eine Strategie entwickeln.
Ich gehe davon aus, dass meine Mandanten aktiv an der Erarbeitung und Erreichung ihres persönlichen Zieles mitarbeiten.
Dafür stelle ich Ihnen mein Wissen, meine Erfahrung und meine Zeit zur Verfügung.
Dabei unterstützt mich meine Goldenretrieverhündin Jara. Sie trägt zu einer entspannten Atmosphäre bei.
Leistungen
Ich bin - wenn gewünscht - in allen Stationen des Strafverfahrens an Ihrer Seite.
Im Ermittlungsverfahren, bei der Hausdurchsuchung, der Vernehmung, suche Sie in der JVA auf, nehme Akteneinsicht, halte Kontakt zu Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, bereite Sie auf Vernehmungen und mündliche Verhandlungen vor, recherchiere, vertrete Sie in der mündlichen Verhandlung, stelle Beweisanträge/Befangenheitsanträge, lege Rechtsmittel ein ...
Mit Ihnen zusammen hinterfrage ich:
Wie konnte es überhaupt zu der Tat kommen? Welche Konsequenzen können neben der strafrechtlichen Verurteilung noch eintreten? Was können wir dafür tun, diese Konsequenzen abzumildern? Welche weitere Unterstützung ist noch sinnvoll? ...
Kosten
Meine ganzheitliche Arbeitsweise lässt sich mit dem Abrechnungsschema des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes nicht erfassen.
Ich habe mich deshalb entschieden, meine Tätigkeit in der Regel auf Zeithonorarbasis abzurechnen. Das bedeutet, Sie bezahlen mich nur für die Zeit, die ich konkret für Sie aufwende. Darüber schließen wir eine Vergütungsvereinbarung ab.
Die Erstberatung, bis zu einer Stunde, kostet maximal 190,00 netto € zzg. Umsatzsteuer.
Soweit die Kosten realistisch einschätzbar sind, können in Ausnahmefällen auch Pauschalhonorare vereinbart werden.